Der Mindestabstand für Spielhallen ist rechtlich fixiert. So heißt es im § 25 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): „Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten. Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.“ Erneut zeigt sich: Glücksspiel ist Ländersache. Doch die Bundesländer behandeln diese Regel alle ein wenig anders. Und die Betreiber der Spielhallen sind nicht erfreut. Kürzlich wurden 10.000 Unterschriften gegen einen willkürlichen Mindestabstand gesammelt.
Schwerin. Es fehlte nicht viel und es wären 11.000 Unterschriften geworden. Stein des Anstoßes sind die 500 Meter Mindestabstand für Spielhallen, die zu einer anderen Spielothek oder zu Einrichtungen aus der Branche Jugend- und Bildungsstätten einzuhalten sind. Allein in Mecklenburg-Vorpommern stehen 600 von 1.200 Arbeitsplätzen vor dem Aus. Kann die Unterschriftensammlung, die am kommenden Dienstag Parlamentspräsidentin Birgit Hesse im Landtag übergeben werden soll etwas daran ändern?
Nachfolgend wollen wir einen kurzen Überblick gewähren, welcher Mindestabstand für Spielhallen im jeweiligen Bundesland gilt.
Doch müssen wir bezüglich der Mindestabstände ein paar Anmerkungen machen. Rechtlich hat Rheinland-Pfalz zwar die 500 Meter verankert. Allerdings gibt es dort eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028. In Nordrhein-Westfalen gelten die 350 Meter nur, sofern qualitative Bedingungen nicht erfüllt sind. Sonst reichen 100 Meter Mindestabstand für Spielhallen dort aus. Ähnlich ist es in Thüringen. Auch gibt es in Schleswig-Holstein eine Ausnahme von den 300 Metern für Bestandsspielhallen. Dann reichen ebenfalls 100 Meter aus.
Allein in Mecklenburg-Vorpommern könnten durch die geforderten Abstände zu anderen Hallen und zu Jugendeinrichtungen bis zu 65 Prozent der Bestandsspielhallen schließen müssen. Ähnlich sieht es in anderen Bundesländern aus.
Zunächst einmal geht es um eine Regulierung der Anzahl an Spieletablissements. Andererseits lässt sich eine effektive Kontrolle im Ladengeschäft gezielter vornehmen, als online. Dann soll der Abstand zu Schulen und ähnlichen Einrichtungen gewährt sein. Doch hier können die Spielhallen von außen ebenso gut unkenntlich gemacht werden. Ein Blick nach innen sollte schon jetzt unmöglich sein. Einlasskontrollen halten Kinder und Jugendliche letztlich ohnehin fern.
Sicherlich lässt sich über die Maßnahmen zum Mindestabstand für Spielhallen streiten. Rechtlich ist die Vorschrift längst verankert. Die Bundesländer mussten diese Regel folglich übernehmen. Allerdings gab es Freiheiten in der Ausgestaltung. Und so kommt es, dass Mindestabstände ab 100 Metern (beim Vorliegen qualitativer Maßnahmen) ausreichen können, anderswo muss jedoch ein Abstand von 500 Metern – das Fünffache – eingehalten werden.
Hier wird nicht nur nach unserer Auffassung beim Mindestabstand für Spielhallen mit zweierlei Maß gemessen. Ob die 10.000 Unterschriften etwas ändern und für den Erhalt vieler Jobs sorgen, bleibt abzuwarten. Die Vorschrift zum Mindestabstand wurde in Schwerin erst im Juli 2021 beschlossen.
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