
Glücksspielwerbung ist nicht nur in Deutschland ein heißes Thema. In Österreich betreibt die teilverstaatlichte Casinos Austria AG (CASAG) die landbasierten Spielbanken exklusiv. Dazu gesellt sich die Online-Plattform win2day mit Wetten, Poker, Casino-Spielen und den Lotterien. Kurz gesagt: Die CASAG hat das Glücksspiel in Österreich unter Kontrolle. Da ist es nur logisch, dass dies der Konkurrenz nicht schmeckt. Und jetzt liegt scheinbar ein Gutachten vor, welches die viele Werbung der Casinos anprangert. Obendrein kommt die Expertise zu dem Schluss, dass die Regeln zum Glücksspiel in Österreich ohnehin nicht EU-konform sind.
Schaltet der teilstaatliche Casinos Austria Konzern zu intensive Werbung? Bild: Shutterstock.com
Wien. Im österreichischen Glücksspiel entbrennt ein Streit. Derzeit begehren die privaten Anbieter für Sportwetten und sonstige Online-Spiele auf. Die Ausgangslage ist ähnlich, wie in Deutschland über viele Jahre. Offiziell soll das Online-Glücksspiel auf win2day gebündelt werden. Doch private Firmen berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit der EU und stellen ihr Angebot trotzdem bereit. Juristisch kämpfen Anwälte aus dem In- und Ausland bislang einen Kampf gegen die Windmühlen – die österreichischen Höchstgerichte. Denn diese entschieden bislang immer zugunsten der CASAG.
Seit 2016 haben die Höchstgerichte in Österreich immer pro Casinos Austria AG entschieden. Dabei wurde die Kohärenz und Konformität des Unionsrechts mit dem Glücksspielgesetz (GSpG) bestätigt. Doch halten sich seit jeher die Gegenmeinungen hartnäckig. Anwälte sprechen davon, dass das GSpG eigentlich einer Novellierung bedarf, um mit dem EU-Recht im Einklang zu schwingen. Jetzt gibt es einen neuerlichen Versuch, gegen die aktuelle Rechtslage anzukämpfen. Und der neue Aufhänger ist die Werbung der CASAG. Denn diese soll überzogen sein. Laut EU-Glücksspielrecht ist dies für Monopolisten, wie die Casinos Austria AG einer ist, nicht erlaubt.
Professoren von der Universität Wien haben sich mit der Thematik befasst. Dabei ist einerseits herausgekommen, dass zwei Werbebotschaften im Glücksspiel besonders gut wirken. Dabei handelt es sich um die folgenden Kernaussagen: „Glücksspiel macht reich“ und „Glücksspiel macht zufrieden“. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Darstellung entsprechender Trigger dazu führt, dass die Betrachter am Glücksspiel teilhaben möchten. Die Casinos Austria verweisen jedoch darauf, dass das Werbeaufkommen von 2005 bis 2019 sogar um 14,22 Prozent zurückgegangen ist. Dabei wird das Jahr 2020 geflissentlich ausgeklammert. Obendrein ist der Stellungnahme zu entnehmen, dass der teilstaatliche Konzern damit auch seiner Kanalisierungspflicht nachkommt.
Glücksspiel zu kanalisieren ist eine Sache. Reize hin zum Glücksspiel auszulösen ist jedoch ein anderer Punkt. Und genau hier setzt die Kritik zweier deutscher Juristen an. Denn auch die Ludwig-Maximilians-Universität in München hat sich mit dem österreichischen Glücksspiel und der dortigen Werbung der CASAG befasst. Das Fazit hier lautet, dass besonders Werbemaßnahmen, die mit der Aussage „Glücksspiel macht reich“ auftrumpfen, gegen die Vorschriften vom EuGH verstoßen.
Die Casinos Austria AG dreht den Spieß jedoch wieder um: „Trotz zahlreicher Gutachten haben alle österreichischen Höchstgerichte festgehalten, dass sowohl die österreichische Rechtslage als auch die Praxis der Konzessionäre den Vorgaben des EU-Rechts entspricht.“ Weiterhin verweist die CASAG darauf, dass „unzählige Gerichtsverfahren“ zum Fazit kommt, dass die Anbieter ohne Konzession gegen geltendes Recht verstoßen. Nähere Informationen sind in den Salzburger Nachrichten nachzulesen.
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