Noch ist der neue Glücksspielstaatsvertrag gar nicht in Kraft getreten. Dennoch halten sich schon jetzt viele Online-Glücksspielanbieter an die künftigen Regeln. Damit das neue Regelwerk überhaupt überwacht werden kann, braucht es jedoch die Glücksspielbehörde in Sachsen-Anhalt. Zunächst ist eine Ansiedelung im Landesverwaltungsamt in Halle an der Saale vorgesehen. Noch fehlt es der Behörde an Mitarbeitern. Denn derzeit such das Ministerium für Inneres und Sport nach Sachbearbeitern. Was die Mitarbeiter der Glücksspielaufsicht können sollen und welche Eignung erforderlich ist, möchten wir aufschlüsseln.
Halle. Noch ist die Glücksspielbehörde gar nicht aktiv. Schon gibt es Kritik am Konzept. Aus Nordrhein-Westfalen meldeten sich SPD-Politiker, welche den Glücksspielstaatsvertrag in Frage stellen. Hintergrund: Ohne arbeitsfähige Glücksspielbehörde könne die Umsetzung und Einhaltung der Regeln nicht überwacht werden. Umso wichtiger ist es für Sachsen-Anhalt, die Behörde zügig in Betrieb zu nehmen. Dafür braucht es allem Anschein nach weitere Mitarbeiter. Zur Suche ausgeschrieben sind nämlich gleich mehrere Sachbearbeiter. Folgende Bereiche gilt es im Zuge der Glücksspielaufsicht abzudecken:
Um die grundsätzlichen Kriterien für eine Bewerbung zu erfüllen, braucht es die „Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor bzw. gleichwertig nach §§ 1, 18 HRG) im Studiengang Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie oder Beschäftigtenlehrgang II bzw. Angestelltenlehrgang II. Die Eingruppierung findet für Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe E9b bis E11 TV-L statt. Alternativ sind Dienstposten mit A10 bis A12 LBesO LSA bewertet.
Weitere Erfahrungen hält das Ministerium für Inneres und Sport für „wünschenswert“. Dazu zählt die Erfahrung im konzeptionellen Arbeiten. Gleiches gilt für den Umgang mit Rechtsvorschriften. Außerdem sollten Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorliegen. Wer sich explizit für den Sektor der Aufsichtsdateien bewirbt, muss bereit sein sich in die IT-Konzepte einzuarbeiten. Zudem sind als persönliche Fähigkeiten eine überdurchschnittliche Belastbarkeit, Flexibilität, Initiative, Verantwortung und Eigenständigkeit, sowie Kommunikation, Teamarbeit und Durchsetzungsvermögen genannt.
Diese Frage stellt sich aktuell. Dazu schauen wir auf die Daten. Denn am 1. Juli 2021 greift der Glücksspielstaatsvertrag. Dann müsste die Glücksspielbehörde arbeitsfähig sein. Allerdings sollen Bewerber schon zum 2. Mai 2021 eingestellt werden. Bleibt die Frage, wie viele Menschen dem Aufruf der Bewerbung folgen. Die Hürde für den Einstieg ist nicht zu hoch gewählt. Doch Personen mit vorhandenen Kompetenzen im Glücksspielbereich wachsen sicherlich nicht auf Bäumen.
Selbst wenn der Kopf der Behörde schon stehen sollte, haben die neuen Mitarbeiter dann lediglich zwei Monate Zeit, um sich einzuarbeiten. Wenn die Führung schon vorhanden ist und eine konkrete Einweisung erfolgt, auf Rückfragen kompetent reagiert wird und überhaupt genügend Bewerber dem Aufruf der Bewerbung folgen, könnte die Zeit gerade so ausreichend sein. Ansonsten müsste die neue Glücksspielbehörde vorrübergehend in einer Rumpfbesetzung auskommen oder einige der oben aufgezählten Posten vorerst unbesetzt lassen.
Die Stellenanzeige vom Innenministerium Sachsen-Anhalt verspricht künftigen Angestellten einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr, bei fünf Wochenarbeitstagen. Bezüglich der Arbeitszeit verspricht die Behörde unterschiedliche Arbeitszeitkonzepte, welche auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten.
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