Eine Glücksspiel Sperre durch Dritte gilt als Eingriff in die Privatsphäre und Freiheit. Dennoch hat die Kansspelautoriteit (KSA) – die Glücksspielaufsicht in Holland – eine Fremdsperre eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2021 soll es Angehörigen möglich sein, Betroffenen eine Glücksspielpause aufzuzwingen. Doch ganz so einfach geht dies natürlich nicht.
Den Haag. Die niederländische Glücksspielaufsicht hat ein Zentralregister zur Eintragung von Spielern geschaffen, die für Glücksspiele gesperrt sind. Es läuft unter dem Namen Cruks. Problemspieler können sich dort selbstredend auf freiwilliger Basis listen lassen. Sollte bei den Süchtigen jedoch keine Einsicht vorliegen, ist diese Sperrdatei weniger hilfreich. Nicht selten sind jedoch weitere Personen betroffen und nicht nur der Süchtige selber. Daher schauen wir in einem ersten Schritt, wann eine Glücksspiel Sperre durch Dritte überhaupt greift.
Nehmen wir den typischen Familienvater. Während die Mutter einen größeren Teil der Kinderbetreuung übernimmt, verdient der Vater einen größeren Teil des Gehalts. Verliert sich der Vater jedoch immer mehr im Glücksspiel, so könnte es am Monatsende nicht mehr möglich sein, sämtliche Rechnungen zu bezahlen. Darunter leiden dann auch Frau und Kinder. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Stromrechnung nicht mehr zu begleichen ist. Oder wenn es ans Guthaben geht, welches für die Ausbildung des Nachwuchses gedacht ist.
Nehmen wir einen zweiten Fall. Während der Arbeit wird der Mitarbeiter vom Chef regelmäßig erwischt, wie er Online-Glücksspiel betreibt. Und wenn er nicht gerade am Zocken ist, so wirkt der Angestellte entweder genervt oder abgelenkt. Offenkundig liegt ein Problem mit dem Glücksspiel vor. Im ersten Fallbeispiel könnte beispielsweise die Mutter eine Fremdsperre erwirken. Hier wäre es der Vorgesetzte oder direkt der Arbeitgeber.
Allerdings ist eine Glücksspiel Sperre durch Dritte nie der erste Schritt. Zunächst muss der Spieler die Chance haben sein Fehlverhalten selber zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Daher schauen wir jetzt mal, was vor einer Fremdsperre passiert sein sollte.
Soll ein Betroffener unfreiwillig in Cruks aufgenommen werden, gilt es einen mehrstufigen Prozess zu durchlaufen. Zunächst einmal ist es ohnehin nur möglich einen Spieler einzutragen, wenn dieser bereits Angebote auf Hilfe oder Intervention erhalten und ausgeschlagen hat. Oder wenn diese Maßnahmen nicht gefruchtet haben. Außerdem muss ein persönliches Gespräch mit dem Spieler stattgefunden haben. Wer einen Antrag stellt, sollte zudem bereits beim Hausarzt oder bei entsprechenden Spielerschutzorganisationen um Rat gefragt haben.
Liegen die Voraussetzungen für eine Glücksspiel Sperre durch Dritte vor, so findet eine Eintragung in Cruks statt. Damit ist das Glücksspiel in Holland nicht mehr möglich. Allerdings hält eine solche Sperrfrist durch Dritte nicht für ewig. Zunächst ist der Spieler lediglich sechs Monate vom Spiel ausgeschlossen. Sollte sich das Fehlverhalten nicht bessern, kann ein neuer Antrag auf Fremdsperre eingereicht werden.
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