
Spielhallen und Spielbanken in Sachsen müssen weiter geschlossen bleiben. Auch die Spielunterhaltungsbetriebe unterliegen den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Corona-Beschränkungen. Dagegen hatte es zuletzt Widerstand in Sachsen gegeben, da einige Betreiber den Teil-Lockdown und die Auswirkungen auf ihr Geschäft nicht akzeptieren wollten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte den Teil-Lockdown nun jedoch.
Gähnende Leere: das OVG in Sachsen bestätigt den Lockdown für Spielbanken und Spielhallen. Foto: Shutterstock
Bautzen. Genau wie Fitnessstudios oder die Gastronomie sind die Spielhallen und Spielbanken in Sachsen von den Corona-Beschränkungen betroffen. Als Einrichtungen im Bereich der Freizeitgestaltung dürfen die Betriebe derzeit nicht ihre Türen öffnen und keine Gäste empfangen. Gegen die Vorgaben der Bundesregierung hatten mehrere Betreiber von Spielhallen und Spielbanken geklagt, vor Gericht nun aber eine Schlappe kassiert.
Der Teil-Lockdown liegt wie ein Schleier der Stille über der Bundesrepublik und damit auch über dem Bundesland Sachsen. Wie überall, sind auch hier die Wettbüros, Spielhallen, Spielbanken und ähnliche Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Eine Entscheidung, die einige Betreiber in Sachsen jedoch nicht hinnehmen wollten und deshalb gegen die Entscheidung der Bundesregierung klagten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) erteilte den Anliegen jetzt allerdings eine Abfuhr. Laut Angaben des Gerichtes sei im Eilverfahren entschieden worden, dass die Betriebsverbote auch für diese Einrichtungen gelten würden.
Wie schon zuvor bei Fitnessstudios oder der Gastronomie lehnten es die Richter somit ab, entsprechende Passagen in der Corona-Schutzverordnung in Sachsen außer Vollzug zu setzen. Die neue Form der Schutzverordnung gilt seit dem 13. November. Wie es vom OVG heißt, sei das Betriebsverbot auch für diese Einrichtungen „erforderlich und angemessen“, um das Kontaktgeschehen im Sinne der Pandemie-Beschränkungen zu begrenzen. Zudem zeigte sich das OVG überzeugt davon, dass die Entscheidung auch einer möglichen Normenkontrollklage standhalten würden. Mit einer derartigen Klage könnten die Vorschriften der Bundesregierung ansonsten wohl endgültig für unwirksam erklärt werden.
Wie lange der Teil-Lockdown die Spielhallen und Spielbanken in Sachsen noch in Atem halten wird, ist bislang unklar. Die Bundesregierung reagiert auf das Infektionsgeschehen in regelmäßigen Abständen und passt entsprechend der Infektionszahlen die Verordnungen für alle Bundesländer an. In der jüngeren Vergangenheit hatten sich nicht nur in Sachsen Betreiber von Spielhallen und Spielbanken gegen die Vorgaben der Bundesregierung gewehrt. Auch in anderen Bundesländern kassierten die Betreiber jedoch Niederlagen.
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